Seminar: BA S Hi/S15/1d Eingliederung von Menschen mit Behinderung - Details

Seminar: BA S Hi/S15/1d Eingliederung von Menschen mit Behinderung - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: BA S Hi/S15/1d Eingliederung von Menschen mit Behinderung
Untertitel Inklusion, Selbstbestimmung, Rehabilitation und Teilhabe - Rechtliche Grundlagen und Rechtspraxis
Veranstaltungsnummer BA S Hi/S15/1d
Semester WiSe2024/25
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 28
maximale Teilnehmendenanzahl 30
Heimat-Einrichtung Stg BA Soziale Arbeit Hildesheim (BA S Hi)
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Lehre
Nächster Termin Dienstag, 07.01.2025 10:00 - 12:00, Ort: HIA_E02 Seminarraum mit Beamer
Lernorganisation Siehe Datei „Seminarbeschreibung und Ablaufplanung“
Sonstiges Die Seminarbeschreibung und detaillierte Ablaufplanung ist als Datei im Studip eingestellt.

Wichtige Terminanmerkung:
Da der Dozent im Oktober nicht in Hildesheim ist, startet das Seminar erst am Dienstag, 05. November, 10 Uhr.
Für die ausfallenden Sitzungen im Semester finden an zwei Samstagen (30.11.24 und 25.01.25) Sitzungen statt, jeweils in der Zeit von 09:30 - 13:00 Uhr.

Räume und Zeiten

HIA_E03 Seminarraum mit Beamer
Dienstag: 10:00 - 12:00, wöchentlich (6x)
Samstag, 30.11.2024 09:30 - 13:00
HIA_103/104 Seminarraum mit Beamer
Dienstag: 10:00 - 12:00, wöchentlich (2x)
Samstag, 25.01.2025 09:30 - 13:00
HIB_106a Seminarraum mit Beamer
Dienstag: 10:00 - 12:00, wöchentlich (1x)
HIB_107 Seminarraum mit Beamer
Dienstag: 10:00 - 12:00, wöchentlich (1x)
HIA_E02 Seminarraum mit Beamer
Dienstag: 10:00 - 12:00, wöchentlich (1x)
(Querwoche)
Dienstag: 10:00 - 12:00, wöchentlich (1x)

Kommentar/Beschreibung

Es gibt sehr viele Menschen, die in Folge von Beeinträchtigungen oder Behinderungen in der eigenständi-gen Lebensführung und vollständigen Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben eingeschränkt sind.

Die Rechte und Leistungsansprüche der Menschen mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung sind in unse-rem Staat umfassend geregelt: durch das Grundgesetz, die UN–Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), unsere Sozialgesetzbücher und weitere Sozialgesetze – aber auch durch Regelungen in vielen weiteren Rechtsbereichen, zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in dem sich die Vorschriften zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht finden.

Mit all diesen rechtlichen Regelungen wird das Ziel verfolgt, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Men-schen mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung maximal zu fördern. So regelt § 10 SGB I:

Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, haben unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um
1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
ihre Folgen zu mildern,
2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden,
zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von Sozialleistun-gen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
3. ihnen einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern,
4. ihre Entwicklung zu fördern und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine möglichst
selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern sowie
5. Benachteiligungen auf Grund der Behinderung entgegenzuwirken.

Damit die Erbringung aller gesetzlichen Leistungen konsequent auf die Verfolgung dieser (und weiterer) Ziele ausgerichtet wird, hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von zu beachtenden Rechtsgrundsätzen veran-kert, die als sozialrechtliches „Fundament“ angesehen werden können.

Auf diesem „Fundament“ bauen die Leistungsansprüche auf, um Menschen mit Beeinträchtigung bzw. Be-hinderung eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu sichern. Die Leistungsansprüche können vielfältig sein. Durch die starke Gliederung des deutschen Sozialrechts ergeben sich dabei sehr oft Ansprüche aus mehreren Gesetzen und gegenüber verschiedenen Leistungs- bzw. Rehabilitationsträgern.

Die jeweils individuell erforderlichen Leistungen sind differenziert und umfassend zu ermitteln (perso-nenorientierte, ganzheitliche Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung). Hierbei haben die ggf. verschiede-nen Leistungs- und Rehabilitationsträger eng abgestimmt zusammenzuwirken. Die möglichen Leistungs-arten sind: Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen.

Die dabei aufzuwendenden jährlichen Leistungsvolumina – sowohl der Sozialversicherungen als auch der steuerfinanzierten Sozialsysteme sowie in den weiteren Rechtsbereichen, beispielsweise des Betreuungs-rechts, sind stetig aufgewachsen und steigen weiterhin an.

Die Evaluation sowie kritische Beobachtung der Rechtspraxis zeigt jedoch, dass die Rechte und Ansprüche von Menschen mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung häufig nicht bzw. nicht gänzlich in der Form beachtet und umgesetzt werden, wie es nach den gesetzlichen Aufgaben, Zielen, Prinzipien und Grund-sätzen erforderlich ist. Kurzum: Es gibt nach wie vor erhebliche Defizite im Vollzug des Teilhaberechts.

Um die Selbstbestimmung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung tatsächlich maximal zu ermöglichen, bestehen mithin noch enorme Handlungserfordernisse – durch den Gesetzgeber sowie alle relevanten Leistungs- und Rehabilitationsträger, Leistungserbringer und Hand-lungsakteure.

Eine Herausforderung insbesondere auch für die Akteure der Sozialen Arbeit, die eine zentrale Rolle einneh-men, wenn es um die personenorientierte, ganzheitliche Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung sowie die Leistungserbringung geht.

Im Seminar (Dienstag, 10:00 - 12:00) werden vertiefend dargestellt und behandelt:
1. Um welche Menschen es geht: Beispiele von Lebenssituationen und Häufigkeiten
2. Wann Menschen als „behindert“ gelten und leistungsberechtigt sind
3. Unser soziales Sicherungssystem – mit zugehörigen Rechtsgrundlagen
4. Relevante angrenzende Sicherungssysteme:
Rechtsfürsorge (Betreuungs- und Vormundschaftsrecht), Öffentlicher Gesundheitsdienst ...
5. Leistungs- und Rehabilitationsträger
6. Wer Träger der „Eingliederungshilfe“ ist
7. Ansprüche auf Information, Auskunft, Beratung ...
8. Aufgaben, Ziele, Prinzipien und Grundsätze des Sozialrechts/Teilhaberechts
9. Verfahren zur Klärung der Zuständigkeiten/Dauer der Bearbeitung (§§ 14 ff SGB IX)
10. Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung
11. Leistungen der Eingliederungshilfe zu den Leistungsgruppen:
Sozialen Teilhabe, medizinische Rehabilitation, Teilhabe an Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben
12. Zum leistungsrechtlichen Dreiecksverhältnis –
Veränderungen durch das (trägerübergreifende) persönliche Budget
13. Umsetzung/Durchsetzung des Rechts
Soweit es die Seminarzeit zulässt, zusätzlich:
14. Über die Fachkräfte der Sozialen Arbeit:
Anzahl, Arbeits- und Tätigkeitsfelder, Arbeitgeber, Anforderungen, Verdienst/Einkommen …
15. Kommunale soziale Infrastrukturen:
Lebensräume lebenswert gestalten –
Sozialplanung/Gemeinwesenarbeit/infrastrukturelle Arbeit/Bürgerschaftliches Engagement ...

Da den Kommunen (Landkreisen und kreisfreien Städten) bei der Sicherstellung und Erbringung von sozi-alrechtlichen Leistungen sowie bei den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und zur Sicherstel-lung der rechtlichen Betreuung eine zentrale Rolle zukommt, wird der Dozent die vorstehenden Punkte auch durch viele Beispiele aus der kommunalen Praxis verdeutlichen.


Wichtige Terminanmerkungen(!):
• Die Veranstaltungstermine finden im Vorlesungszeitraum dienstags von 10 – 12 Uhr statt;
da der Dozent bei einigen Terminen verhindert ist, finden zum Ersatz an zwei Samstagen
jeweils vierstündige Veranstaltungen statt:
• Samstag: 30. November 2024, 09.30 – 13.00 Uhr
• Samstag: 25. Januar 2025, 09.30 – 13.00 Uhr

Veranstaltungsmaterialien:
• Gesetzessammlung – zudem werden vom Dozenten als Dateien ins Studip eingestellt:
• Veranstaltungsfolien (Skript)
• Übungsfragen zu allen Kapiteln der Veranstaltung
• Übungsklausur
• B.E.Ni: Instrument der Sozialen Arbeit zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung
• Zusammenfassung der Rechtsvorschriften zu den Leistungen zur Teilhabe/Eingliederungshilfe

Ulrich Wöhler
bis Juni 2020: Dezernent für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit beim Landkreis Hildesheim
Seit: 2022: Selbstständiger Leistungserbringer der Eingliederungshilfe
Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim
Telefon: 05121/868927, 0160/7843329
E-Mail: Ulrich.Woehler@hawk.de (privat): Ulrich.Woehler@t-online.de

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "BA S15/1".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
    Die Plätze in den betreffenden Veranstaltungen wurden am 16.09.2024 um 12:00 verteilt. Weitere Plätze werden evtl. über Wartelisten zur Verfügung gestellt.
  • Folgende Personenkreise werden bei der Platzverteilung bevorzugt:

    Höhere Fachsemester werden bevorzugt behandelt.
  • Die Anmeldung zu maximal 1 Veranstaltungen des Anmeldesets ist erlaubt.
  • Folgende Bedingung muss zur Anmeldung erfüllt sein:
    Studienfach ist Bachelor Soziale Arbeit (Hi) und Fachsemester mindestens 2
  • Die Anmeldung ist möglich von 11.09.2024, 08:00 bis 21.10.2024, 08:00.
Veranstaltungszuordnung: