Diese Veranstaltung ist Teil des KiMsta-Curriculums (siehe Infos auf Homepage). Für Studierende, die die KiMsta-Bescheinigung ewerben wollen, besteht Anwesenheitspflicht.
Themenschwerpunkte:
I. Die Einordnung des Kinder- und Jugendhilferechts in das Rechtssystem
II. Die allgemeinen Bestimmungen, insbesondere Zusammenspiel öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe sowie Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
III. Überblick: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz( §§ 11 -14 SGB VIII) sowie Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 – 21 SGB VIII)
IV. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (§§ 22-26 SGB VIII) mit Niedersächs. KindertageseinrichtungsG und Durchführungsverordnungen
V. Hilfen zu Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige (§§ 27- 41 SGB VIII) einschl. Hilfeplanverfahren
VI. Andere Aufgaben, insbesondere Inobhutnahme, Pflegeerlaubnis, Betriebserlaubnis
X. Zuständigkeit: Öffentliche Träger der Jugendhilfe
XI. Kosten
Literaturhinweise zum Selbststudium:
Wabnitz, Reinhard, Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht, neueste Auflage
Prüfung: modulabschließende Klausur über alle Veranstaltungen des Moduls K 02.
Anmelderegeln
Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "BA K02/1-3".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
Die Anmeldung ist möglich von 03.04.2024, 08:00 bis 15.04.2024, 08:00.
Folgende Personenkreise werden bei der Platzverteilung bevorzugt:
Studienfach ist Bachelor Kindheitspädagogik und Fachsemester mindestens 1 (174 Personen)
Höhere Fachsemester werden bevorzugt behandelt.
Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
Die Plätze in den betreffenden Veranstaltungen wurden am 05.04.2024 um 13:00 verteilt. Weitere Plätze werden evtl. über Wartelisten zur Verfügung gestellt.
Die Anmeldung zu maximal 3 Veranstaltungen des Anmeldesets ist erlaubt.