Der Umgang mit rechtlichen Grundlagen zählt zu den Basiskompetenzen von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen, so können im Berufsalltag „Elemente der Rechtsberatung“ (Welti/Fuchs 2009: 7) potentielle Tätigkeiten bilden. In der Lehrveranstaltung erschließen sich die Studierenden grundlegende Strukturen und Grundbegriffe des (sozialen Leistungs-)Rechts und üben juristische Falllösungstechniken wie die Subsumtionstechnik ein. Der Anwendungsbezug steht im Vordergrund.