Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Sonstige: BA KP Hi/KP03/3 Soziologische Grundlagen von Kindheit und Familie |
Veranstaltungsnummer | BA KP Hi/KP03/3 |
Semester | SoSe 2025 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 0 |
maximale Teilnehmendenanzahl | 30 |
Heimat-Einrichtung | Stg BA Kindheitspädagogik (BA KP) |
Veranstaltungstyp | Sonstige in der Kategorie Lehre |
Nächster Termin | Donnerstag, 10.04.2025 14:00 - 16:00, Ort: HIA_102 Seminarraum mit Beamer |
Voraussetzungen | keine. |
Lernorganisation | Das Seminar wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt, in welcher u.a. Wert auf die Bereitschaft zum Engagement im Rahmen der Arbeitsform der Gruppenarbeit gelegt wird. |
Leistungsnachweis |
Die Lehrveranstaltung ist Bestandteil des Moduls KP03. Die im Lernbereich "Soziologische Grundlagen mit Schwerpunkt Kindheit und Familie " - erworbene Fach- und Methodenkompetenz wird gemeinsam mit den in den anderen drei Lernbereichen erworbenen Kompetenzen in einer einstündigen Modulklausur (K1) geprüft. Die Klausur wird am Vormittag des letzten Freitags der Kernvorlesungszeit geschrieben! Die Angaben zur genauen Uhrzeit erhalten Sie gegen Ende des Semesters. Eine Nachschreibeklausur für Erkrankte oder aus anderem triftigen Grund Verhinderte* und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Student_innen, die die o.g. Klausur nicht bestanden haben**, findet i.d.R. zu Beginn der Prüfungswochen der Studiengänge BA S und BA KP statt. *Voraussetzung: Darlegung des triftigen Grundes/der erkrankungsbedingten Prüfungsunfähigkeit in Form und innerhalb der Fristen gemäß § 10 Abs. 2 bis 4 (POAT 2024) und GLEICHZEITIGES Stellen eines Antrages auf Durchführung der Prüfung noch im laufenden Semester (Formular: Anlage zur Krankmeldung bei Prüfungsversäumnis; POAT 2024 §10 Abs. 5 sieht sonst als neuen Termin den nächsten regulären Prüfungstermin und damit das Folgesemester vor). **Voraussetzung: Wahrnehmen eines persönlichen Beratungsgespräches mit dem:der Modulsprecher:in in einer der regulären Sprechstunden außerhalb der Kernvorlesungszeit bis spätestens 3 Wochen vor Beginn der Prüfungswochen. |