Projekt/Blended Learning: BA S Hi/S12.1/1e+ 2e Sozialstaatsreformen und Zukunft der Sozialen Arbeit: Lebenslagen, Teilhabechancen und lokale Praxis I (G/D) - Details

Projekt/Blended Learning: BA S Hi/S12.1/1e+ 2e Sozialstaatsreformen und Zukunft der Sozialen Arbeit: Lebenslagen, Teilhabechancen und lokale Praxis I (G/D) - Details

Sie sind nicht in Stud.IP angemeldet.

Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Projekt/Blended Learning: BA S Hi/S12.1/1e+ 2e Sozialstaatsreformen und Zukunft der Sozialen Arbeit: Lebenslagen, Teilhabechancen und lokale Praxis I (G/D)
Untertitel (Grundlagen und Konzepte/ TPS)
Veranstaltungsnummer BA S Hi/S12.1/1e+ 2e
Semester WiSe 2026/27
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 17
maximale Teilnehmendenanzahl 16
Wartelisteneinträge 1
Heimat-Einrichtung Stg BA Soziale Arbeit Hildesheim (BA S Hi)
Veranstaltungstyp Projekt/Blended Learning in der Kategorie Lehre
Nächster Termin Mittwoch, 14.10.2026 08:00 - 12:00, Ort: HIA_105 Seminarraum mit Beamer
Art/Form Projekt
Voraussetzungen Die kontinuierliche Teilnahme wird ebenso vorausgesetzt, wie entsprechend zuverlässige Vor-und Nachbereitung der Sitzungen. Das Seminar ist vorbehaltlich der dann gültigen Regelungen als Präsenz-Seminar mit einigen Blended-Learning- Einheiten konzipiert.

Daneben: Interesse an gemeinsamen Lernen und Austausch !
Lernorganisation Die zu erbringende Praxiszeit wird im Seminarkontext erbracht.
Studierende bringen sie durch Gruppenarbeiten, Kurzvorträge, Rollenspiele und vor allem Diksussionen aktiv in die Seminargestaltung ein.
Sonstiges rollstuhlgerecht

Modulzuordnungen

  • HAWK
    • Soziale Arbeit (Hi) Bachelor (PO 2024)
    • Soziale Arbeit (Hi) Bachelor (PO 2017)

Kommentar/Beschreibung

Wichtiger Hinweis: Das Projekt läuft über 2 Semester: Beginn WiSe 2026/2027, Ende SoSe 2027!
Projektbeschreibung:
Der über Artikel 20 Grundgesetz verfassungsrechtlich abgesicherte deutsche Sozialstaat steht vor enormen Herausforderungen. Die ökologische Krise, ausbleibendes Wirtschaftswachstum, der demografische Wandel, vielfältige und zunehmend komplexe soziale Probleme, sowie die Anforderungen einer Digitalisierung, überbordende Bürokratie und Schnittstellenprobleme in den Organisationen und Leistungssystemen sind nur einige Themen, die den dringenden Reformbedarf aufzeigen.
Die aktuelle Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat 2025 mit dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sowie über erste Gesetzesinitiativen im ersten Halbjahr 2026 in folgenden Bereichen „Reformen“ eingeleitet: Im Ausländer- und Asylrecht wurden grundlegende Veränderungen vorgenommen, die fluchtbedingte Zuwanderung erschweren und Abschiebungen erleichtern sollen. Das ehemalige „Bürgergeld“ nach dem SGB II wurde in „Grundsicherung“ umbenannt, Sanktions- und Kürzungsmaßnahmen der Jobcenter wurden neu geregelt und die Leistungshöhe wurde faktisch „gedeckelt“. In der Alterssicherung soll eine „Kapitalrente“ als Pflichtelement integriert in die „Gesetzliche Rentenversicherung“ künftig die umlagefinanzierte Altersrente „ergänzen“ und das Renteneintrittsalter soll schrittweise über das 67. Lebensjahr hinaus erhöht werden. Das Gesundheitssystem soll u.a. durch Leistungskürzungen und durch eine Erhöhung der Eigenanteile finanziell bis 2030 stabilisiert werden. Für die Pflegeversicherung wird eine Reform in Expertengremien diskutiert. Zu erwarten ist, dass die Abstufung der Pflegegrade 1 bis 5 neu geregelt wird und die Höhe der Leistungen der Hilfe zur Pflege ebenfalls gekürzt oder gedeckelt werden. In der Familienpolitik stehen „Reformen“ beim Elterngeld und bei den Unterhaltsvorschussleistungen (UVG) an. In der Sozialberatung ist mit dem Entwurf eines völlig neuen „Schuldnerberatungsdienstegesetzes“ (SchuBerDG) die Umsetzung von Art. 36 der EU-Verbraucherkreditrichtlinie zum Jahreswechsel 2026/27 vorgesehen. Nach grundlegenden Reformen in der Eingliederungshilfe (SGB IX), die seit 2017 bis 2023 mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) erfolgt sind, stellen sich vielerorts massive Finanzierungsprobleme. Auch in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sind im Bereich der Inklusion, bei den „Bildungsassistenzen“ und „Verfahrenslotsen“ Anpassungen in den bisherigen Reformschritten zu erwarten.
Insgesamt zeichnet sich in vielerlei Hinsicht ein sozialstaatlicher Wandel ab, der bei gleichzeitig wachsender sozialer Ungleichheit und gesellschaftlichen Polarisierungen einer genaueren Analyse und kritischer Reflexion bedarf, zumal mit diesem Wandel weitreichende Folgen für die Praxis der Sozialen Arbeit verbunden sind.
In dem zweisemestrigen Lehr(forschungs)projekt können die Studierenden jeweils individuell oder in kleinen „Projektgruppen“ (am besten zu zweit) ausgewählte Bereiche der Sozialpolitik hinsichtlich der Auswirkungen und Folgen der skizzierten „Reformen“ genauer untersuchen.
Dabei können die Folgen entweder mit Blick auf die Praxis der Sozialen Arbeit vor Ort und/oder in der Perspektive der Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse der betroffenen Menschen genauer untersucht und kritisch reflektiert werden. Die Auswirkungen ausgewählter „Sozialstaatsreformen“ können dabei sowohl in ihren positiven Effekten verbesserter Teilhabe als auch in den Risiken der Ausgrenzung und mit Blick auf soziale Ungleichheit und (neue) Armutslagen untersucht werden. Ebenso können die Auswirkungen und Konsequenzen einzelner "Sozialstaatsreformen" auf die Fachkräfte und im Blick auf die "fachlichen Standards" der Sozialen Arbeit genauer in den Blick genommen werden.
Die Studierenden wählen möglichst innerhalb der ersten drei Wochen der Projektlaufzeit individuell oder in einer Projektgruppe ein Schwerpunktthema bzw. einen „Reformbereich“ aus, den sie über zwei Semester im Rahmen von Praxiszeiten, Hospitationen, Analyse von Dokumenten, Beobachtungsverfahren, Fachgesprächen und Interviews oder Befragungen genauer untersuchen (Umfang der Praxiszeit = 150 Std.). Im Rahmen eines Projektberichts (10-15 Seiten) werden die Ergebnisse zusammenfassend präsentiert und reflektiert. Die Ergebnisse werden im Rahmen der „Querwoche“ im Sommersemester 2027 hochschulöffentlich präsentiert. Die Praxiszeiten, Methoden der Datenerhebung und der Praxisreflexion sowie die Auswertung der Daten werden gemeinsam in der gesamten Projektgruppe in Form von mündlichen „Werkstattberichten“ geplant und diskutiert, sowie vom Dozenten wöchentlich begleitet.
Ein erster Entwurf für einen „Projektablaufplan“ wird in der ersten Sitzung im Wintersemester 2026/27 vorgestellt. Soweit möglich, werden vom Dozenten auch bereits Dokumente, Materialien und Texte zu den genannten Themen in Stud.ip eingestellt. Die genauere Auswahl der Projekt-Themen und der Praxis- und Forschungsmethoden, sowie einschlägiger Literatur erfolgt dann gemeinsam mit allen Studierenden in den ersten Projektsitzungen.

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "S12.1 (Projekte)".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung zu maximal 1 Veranstaltungen des Anmeldesets ist erlaubt.
  • Die Anmeldung ist möglich von 10.09.2026, 08:00 bis 18.10.2026, 23:59.
  • Diese Regel gilt von 10.09.2026 08:00 bis 18.10.2026 23:59.
    Folgende Bedingung muss zur Anmeldung erfüllt sein:
    Abschluss ist Bachelor und Studienfach ist Soziale Arbeit (Hi) und Fachsemester mindestens 3
  • Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
    Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.
Veranstaltungszuordnung: