Vorlesungsverzeichnis - SoSe 2024
S 16 Recht in den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit (SoSe 2024) 8 Veranstaltungen
Nr. Titel Zeit/Ort Lehrende
BA S Hi/S15/1a Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Schwerpunkt: Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigung) -ONLINE- Veranstaltungsdetails Donnerstag: 16:30 - 18:00, wöchentlich (ab 11.04.2024), Ort: (findet online statt), (Querwoche)
Prof. Dr. Oliver Kestel
BA S Hi/S15/1b Soziale Teilhabe und pflegerische Unterstützung älterer Menschen -ONLINE- Veranstaltungsdetails Donnerstag: 18:15 - 19:45, wöchentlich (ab 11.04.2024), Ort: (findet online statt), (Querwoche)
Prof. Dr. Oliver Kestel
BA S Hi/S15/1c Sozialhilfe SGB XII Veranstaltungsdetails Montag: 16:00 - 18:00, wöchentlich (ab 08.04.2024), Ort: HIB_103 Seminarraum mit Beamer, (Querwoche)
Bernd Beyer, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
BA S Hi/S15/1d Eingliederung von Menschen mit Behinderung Veranstaltungsdetails
Es gibt sehr viele Menschen, die in Folge von Beeinträchtigungen oder Behinderungen in der eigenständi-gen Lebensführung und vollständigen Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben eingeschränkt sind.

Die Rechte und Leistungsansprüche der Menschen mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung sind in unse-rem Staat umfassend geregelt: durch das Grundgesetz, die UN–Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), unsere Sozialgesetzbücher und weitere Sozialgesetze – aber auch durch Regelungen in vielen weiteren Rechtsbereichen, zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in dem sich die Vorschriften zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht finden.

Mit all diesen rechtlichen Regelungen wird das Ziel verfolgt, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Men-schen mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung maximal zu fördern. So regelt § 10 SGB I:

Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, haben unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um
1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
ihre Folgen zu mildern,
2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden,
zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von Sozialleistun-gen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
3. ihnen einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern,
4. ihre Entwicklung zu fördern und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine möglichst
selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern sowie
5. Benachteiligungen auf Grund der Behinderung entgegenzuwirken.

Damit die Erbringung aller gesetzlichen Leistungen konsequent auf die Verfolgung dieser (und weiterer) Ziele ausgerichtet wird, hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von zu beachtenden Rechtsgrundsätzen veran-kert, die als sozialrechtliches „Fundament“ angesehen werden können.

Auf diesem „Fundament“ bauen die Leistungsansprüche auf, um Menschen mit Beeinträchtigung bzw. Be-hinderung eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu sichern. Die Leistungsansprüche können vielfältig sein. Durch die starke Gliederung des deutschen Sozialrechts ergeben sich dabei sehr oft Ansprüche aus mehreren Gesetzen und gegenüber verschiedenen Leistungs- bzw. Rehabilitationsträgern.

Die jeweils individuell erforderlichen Leistungen sind differenziert und umfassend zu ermitteln (perso-nenorientierte, ganzheitliche Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung). Hierbei haben die ggf. verschiede-nen Leistungs- und Rehabilitationsträger eng abgestimmt zusammenzuwirken. Die möglichen Leistungs-arten sind: Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen.

Die dabei aufzuwendenden jährlichen Leistungsvolumina – sowohl der Sozialversicherungen als auch der steuerfinanzierten Sozialsysteme sowie in den weiteren Rechtsbereichen, beispielsweise des Betreuungs-rechts, sind stetig aufgewachsen und steigen weiterhin an.

Die Evaluation sowie kritische Beobachtung der Rechtspraxis zeigt jedoch, dass die Rechte und Ansprüche von Menschen mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung häufig nicht bzw. nicht gänzlich in der Form beachtet und umgesetzt werden, wie es nach den gesetzlichen Aufgaben, Zielen, Prinzipien und Grund-sätzen erforderlich ist. Kurzum: Es gibt nach wie vor erhebliche Defizite im Vollzug des Teilhaberechts.

Um die Selbstbestimmung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung tatsächlich maximal zu ermöglichen, bestehen mithin noch enorme Handlungserfordernisse – durch den Gesetzgeber sowie alle relevanten Leistungs- und Rehabilitationsträger, Leistungserbringer und Hand-lungsakteure.

Eine Herausforderung insbesondere auch für die Akteure der Sozialen Arbeit, die eine zentrale Rolle einneh-men, wenn es um die personenorientierte, ganzheitliche Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung sowie die Leistungserbringung geht.

Im Seminar (Dienstag, 10:00 - 12:00) werden vertiefend dargestellt und behandelt:
1. Um welche Menschen es geht: Beispiele von Lebenssituationen und Häufigkeiten
2. Wann Menschen als „behindert“ gelten und leistungsberechtigt sind
3. Unser soziales Sicherungssystem – mit zugehörigen Rechtsgrundlagen
4. Relevante angrenzende Sicherungssysteme:
Rechtsfürsorge (Betreuungs- und Vormundschaftsrecht), Öffentlicher Gesundheitsdienst ...
5. Leistungs- und Rehabilitationsträger
6. Wer Träger der „Eingliederungshilfe“ ist
7. Ansprüche auf Information, Auskunft, Beratung ...
8. Aufgaben, Ziele, Prinzipien und Grundsätze des Sozialrechts/Teilhaberechts
9. Verfahren zur Klärung der Zuständigkeiten/Dauer der Bearbeitung (§§ 14 ff SGB IX)
10. Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung
11. Leistungen der Eingliederungshilfe zu den Leistungsgruppen:
Sozialen Teilhabe, medizinische Rehabilitation, Teilhabe an Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben
12. Zum leistungsrechtlichen Dreiecksverhältnis –
Veränderungen durch das (trägerübergreifende) persönliche Budget
13. Umsetzung/Durchsetzung des Rechts
Soweit es die Seminarzeit zulässt, zusätzlich:
14. Über die Fachkräfte der Sozialen Arbeit:
Anzahl, Arbeits- und Tätigkeitsfelder, Arbeitgeber, Anforderungen, Verdienst/Einkommen …
15. Kommunale soziale Infrastrukturen:
Lebensräume lebenswert gestalten –
Sozialplanung/Gemeinwesenarbeit/infrastrukturelle Arbeit/Bürgerschaftliches Engagement ...

Da den Kommunen (Landkreisen und kreisfreien Städten) bei der Sicherstellung und Erbringung von sozi-alrechtlichen Leistungen sowie bei den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und zur Sicherstel-lung der rechtlichen Betreuung eine zentrale Rolle zukommt, wird der Dozent die vorstehenden Punkte auch durch viele Beispiele aus der kommunalen Praxis verdeutlichen.


Wichtige Terminanmerkungen(!):
• Die Veranstaltungstermine finden im Vorlesungszeitraum dienstags von 10 – 12 Uhr statt;
da der Dozent bei einigen Terminen verhindert ist, finden zum Ersatz an zwei Samstagen
jeweils vierstündige Veranstaltungen statt:
• Samstag: 27. April 2024, 09.30 – 13.00 Uhr
• Samstag: 06. Juli 2024, 09.30 – 13.00 Uhr

Veranstaltungsmaterialien:
• Gesetzessammlung – zudem werden vom Dozenten als Dateien ins Studip eingestellt:
• Veranstaltungsfolien (Skript)
• Übungsfragen zu allen Kapiteln der Veranstaltung
• Übungsklausur
• B.E.Ni: Instrument der Sozialen Arbeit zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung
• Zusammenfassung der Rechtsvorschriften zu den Leistungen zur Teilhabe/Eingliederungshilfe

Ulrich Wöhler
bis Juni 2020: Dezernent für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit beim Landkreis Hildesheim
Seit: 2022: Selbstständiger Leistungserbringer der Eingliederungshilfe
Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim
Telefon: 05121/868927, 0160/7843329
E-Mail: Ulrich.Woehler@hawk.de (privat): Ulrich.Woehler@t-online.de
Dienstag: 10:00 - 12:00, wöchentlich (ab 09.04.2024), Ort: HIA_E01 Hörsaal mit Beamer, (Querwoche)
Termine am Samstag, 27.04.2024, Samstag, 06.07.2024 09:30 - 13:00, Ort: HIA_E03 Seminarraum mit Beamer
Dipl.-Psych. Ulrich Wöhler
BA S Hi/S15/2a @@@Vertiefung SGB VIII - Kindeswohlgefährdung Veranstaltungsdetails
Zwingende Voraussetzung für diese Vertiefungsveranstaltung: Teilnahme an Veranstaltung "SGB VIII - Kinder- und Jugendhilferecht" (Modul S 09) muss zuvor erfolgt sein.

Es handelt sich um eine blended learning-Veranstaltung über moodle, die überwiegend auf Selbsterarbeitung durch die teilnehmenden Studierenden basiert.

Das Verfahren läuft wie folgt:
Ich gebe am Montag eine Aufgabenstellung zum Kinder- und Jugendhilfrecht aus. Der Arbeitsumfang beträgt ca. 1,5 Stunden, entspricht also dem workload einer Präsenzveranstaltung, allerdings mit dem Unterschied, dass am Ende der Arbeitszeit ein Arbeitsergebnis vorliegen muss.
Am Donnerstag müssen die Aufgaben über moodle abgegeben werden.
Am Wochenende erfolgt ein individuelles oder allgemeines Feedback durch mich.

Es finden ca. 6 Präsenzveranstaltungen statt.

Die Veranstaltung gehört zum KiMsta-Curriculum. Für die KiMsta-Studierenden besteht Anwesenheitspflicht.

Haupthemen sind:
1.Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII, § 4 KKG
2. Sozialdatenschutz
3. Inobhutnahme

Prüfung: Modulabschließende Klausur, die im Untermodul 1 des Moduls S 15 angemeldet werden muss.
Donnerstag: 12:00 - 14:00, wöchentlich (ab 11.04.2024), Ort: HIG_111 Seminarraum mit Beamer, (Querwoche)
Prof. Dr. Sabine Dahm
BA S Hi/S15/2b Zuwanderungs- und Asylrecht Veranstaltungsdetails Dienstag: 16:00 - 18:00, wöchentlich (ab 09.04.2024), Ort: HIB_106a Seminarraum mit Beamer, (Querwoche)
Laura Elaine Hoffmann
BA S Hi/S15/2c Einführung in das Strafrecht für die Soziale Arbeit Hildesheim Veranstaltungsdetails Dienstag: 10:00 - 12:00, wöchentlich (ab 09.04.2024), Ort: HIB_217 Hörsaal mit Beamer, (Querwoche)
Prof. Dr. Jan Henrik Oehlmann
BA S Hi/S15/2d Vertiefung SGB VIII - Hilfe zur Erziehung Veranstaltungsdetails Dienstag: 16:00 - 18:00, wöchentlich (ab 09.04.2024), Ort: HIB_107 Seminarraum mit Beamer, (Querwoche)
Carsten Rehling