Seminar: BA KP Hi/K02/3 Recht der Kindertageseinrichtungen SGB VIII (KiMsta) - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: BA KP Hi/K02/3 Recht der Kindertageseinrichtungen SGB VIII (KiMsta)
Veranstaltungsnummer BA KP Hi/K02/3
Semester WiSe 2020/21
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 44
maximale Teilnehmendenanzahl 40
Heimat-Einrichtung Stg BA Kindheitspädagogik (BA KP)
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Lehre
Erster Termin Mittwoch, 14.10.2020 10:00 - 12:00

Räume und Zeiten

(Querwoche)
Mittwoch: 10:00 - 12:00, wöchentlich (1x)
Keine Raumangabe
Mittwoch: 10:00 - 12:00, wöchentlich

Studienbereiche

Kommentar/Beschreibung

Geplant ist, das Seminar als Online-Seminar mit drei Präsenz-Einheiten durchzuführen.

Voraussichtlich werden für das erste Semester im BA-Studiengang Kindheitspädagogik drei Präsenztage (Di 27.10.20/DI 08.12.20 und Di 19.01.21) stattfinden können. Diese werden immer den kompletten Seminartag (Beginn 8.30; Ende 16:00 Uhr) umfassen und gemeinsam mit anderen Modulen des ersten Semesters stattfinden. Die Präsenztage sollen Ihnen den Einstieg ins Studium erleichtern.

Für das Seminar "Grundlagen des Familienrecht" sowie dieses Seminar "Recht der Kindertageseinrichtungen" (das ansonsten regulär am Mittwoch stattfindet ) wird an allen drei Präsenztagen eine Lehr-/Lern-Einheit stattfinden.

Näheres wird bekannt gegeben, wenn die Präsenztage von der Hochschulleitung genehmigt worden sind.
Die Organisation der Präsenztage übernimmt die Kollegin, Frau Prof. Dr. Ruth Jäger-Jürgens. Am Freitag, den 9. Oktober wir sie Sie über stud.IP diesbezüglich voraussichtlich erstmals kontaktieren.


Diese Veranstaltung ist Teil des KiMsta-Curriculums (siehe Infos auf Homepage). Für Studierende, die die KiMsta-Bescheinigung ewerben wollen, besteht Anwesenheitspflicht.

Themenschwerpunkte:

I. Die Einordnung des Kinder- und Jugendhilferechts in das Rechtssystem

II. Die allgemeinen Bestimmungen, insbesondere Zusammenspiel öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe sowie Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)

III. Überblick: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz( §§ 11 -14 SGB VIII) sowie Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 – 21 SGB VIII)

IV. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (§§ 22-26 SGB VIII) mit Niedersächs. KindertageseinrichtungsG und Durchführungsverordnungen

V. Hilfen zu Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige (§§ 27- 41 SGB VIII) einschl. Hilfeplanverfahren

VI. Andere Aufgaben, insbesondere Inobhutnahme, Pflegeerlaubnis, Betriebserlaubnis

X. Zuständigkeit: Öffentliche Träger der Jugendhilfe

XI. Kosten


Literaturhinweise zum Selbststudium:
 Bernzen, Christian, Einführung in das Kinder- und Jugendhilferecht, Stuttgart, neueste Aufl.
 Wabnitz, Reinhard, Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht, neueste Auflage

Prüfung: modulabschließende Klausur über alle Veranstaltungen des Moduls K 02.

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "K02".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist möglich ab 08.10.2020, 10:00.
  • Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
    Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.