Seminar: BP S Hi/24 Wie stelle ich als Mitarbeiter/-in des allgemeinen Sozialdienstes das Kindeswohl sicher? A (nur für Berufspraktikant/-innen) - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: BP S Hi/24 Wie stelle ich als Mitarbeiter/-in des allgemeinen Sozialdienstes das Kindeswohl sicher? A (nur für Berufspraktikant/-innen)
Veranstaltungsnummer BP S Hi/24
Semester WiSe 2020/21
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 2
maximale Teilnehmendenanzahl 16
Heimat-Einrichtung Praxisamt
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Lehre
Erster Termin Dienstag, 15.09.2020 10:00 - 16:00, Ort: (findet online statt)

Räume und Zeiten

(findet online statt)
Dienstag, 15.09.2020 - Mittwoch, 16.09.2020 10:00 - 16:00

Kommentar/Beschreibung

Liebe Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer,
Ich freue mich, mit Ihnen dieses Onlineseminar durchführen zu können und möchte mich Ihnen kurz vorstellen:
Mein Name ist M.Steinebrunner – Fabian ; ich bin freiberufliche Supervisorin (SG) und Mediatorin (www.praxisaufwind.de).
Ich habe von 1979 bis 2015 im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe gearbeitet – zuletzt ein Jugendamt geleitet – daher hat mich das Thema Kinderschutz über Jahre hinweg begleitet. Mein Ziel war es, unter höchstmöglicher Beteiligung von Adressatinnen und Adressaten passgenaue Hilfen für betroffene Kinder und Jugendliche zu entwickeln.
In Zeiten von Corona ist das Thema Kinderschutz aktueller den je – viele Kinder sind darauf angewiesen, ihre Sorgen und Nöte online oder per Telefon (z.B. Nummer gegen Kummer) zu äußern.
Auch wir werden uns mit dem Thema Kinderschutz online auseinander setzen und ich freue mich auf Ihre unterschiedlichen Perspektiven zu diesem anspruchsvollen und aufrüttelndem Thema. Ich bin gespannt, welche Erfahrungen Sie aus Ihrem Berufspraktikum mitbringen:
 Als Fachkraft des Allgemeinen Sozialdienstes eines Jugendamtes geht es Ihnen darum entsprechend dem §8aSGBVIII, das Kindeswohl in der Familie sicher zu stellen. Darauf beziehen sich meine Unterlagen, die ich in Studip eingestellt habe. Ebenso wichtig ist es Ihnen sicher zu stellen, dass das Kindeswohl sicher gestellt ist, wenn sich Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe befinden. Hierzu habe ich Ihnen ergänzend Unterlagen zum Thema Achtsame Organisationen und Persönlichkeitsrechte eingestellt.
 Als Fachkraft in einer Einrichtung der Jugendhilfe geht es Ihnen- neben einer Gefährdungsanalyse in der Einrichtung- darum, Kinder zu stärken (ich kann etwas, ich kann etwas bewirken) sowie darum, mit Ursprungsfamilien vertrauensvoll zusammen zu arbeiten, um die Ziele des Hilfeplanverfahrens um zu setzen bzw. Rückführung bzw. Verselbstständigung möglich zu machen. Entsprechend der Umsetzung des §8a SGBVIII geht es ebenso um gelungene Kooperation mit der öffentlichen Jugendhilfe.
 Als Fachkräfte, deren Aufgabenstellungen nicht im SGBVIII geregelt sind- ich denke hier z.B. an die Arbeit in der Behindertenhilfe und Andere, geht es Ihnen vor allen Dingen darum, schwierige Dinge zur Sprache zu bringen und um gelungene Kooperation mit der Jugendhilfe.
Ich möchte Sie nun bitten, sich mit allen eingestellten Unterlagen auseinander zu setzen.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bin zu Ihren Seminarzeiten unter der Telefonnummer 05171/ 488286 zu erreichen.
Und nun zu Ihrer weitern Aufgabenstellung:
In unserem Online-Seminar möchte ich Sie bitten nach Möglichkeit alle nachfolgenden Fragen bis zum 25.09.2020 per Mail zu beantworten. Ihre Mail sollte bitte nicht mehr als sechs Seiten umfassen- Sie dürfen sicher sein, dass ich Ihre Rückmeldungen vertraulich behandle. Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen impliziert nicht die Darstellung einzelner Fälle.
1. Bitte stellen Sie sich und Ihre Praxisstelle kurz vor:
In welchen Zusammenhängen haben Sie sich im Berufspraktikum bereits mit der Thematik Kindeswohl auseinandersetzen können?
2. Welchen Formen der Kindeswohlgefährdung sind Sie bereits begegnet? Welche Erfahrungen haben Sie im Bereich der Zusammenarbeit mit Eltern, Pflegeeltern und Einrichtungen der Jugendhilfe gemacht, um in schwierigen Situationen miteinander ins Gespräch zu kommen? Was ist Ihnen dabei besonders gut gelungen?
3. Wie Sie aus meinem ersten Skript entnehmen können, handelt es sich bei dem Begriff des Kindeswohls um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Gleichzeitig stellt die Gefährdung des Kindeswohls die Grenze des Elternrechts dar. Die Deutschen Kinderschutzbunde und Andere setzen sich zunehmend mit den Kinderrechten auseinander. Inwieweit sind Ihnen die Kinderrechte bekannt und inwieweit sind die Kinderrechte in Ihrer Einrichtung oder in den Einrichtungen, mit denen Sie zusammenarbeiten, Thema?
4. Nachdem Sie sich mit den Rechtsgrundlagen auseinander gesetzt haben geht es Ihnen darum, im Team bei der Diagnostik zwischen Fakten, Hypothesen und Bewertungen zu unterscheiden, um dann unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel die passgenaue Hilfe einleiten zu können. Dies kann eine familienergänzende oder eine familienersetzende Hilfeform sein. Welche familienergänzenden Hilfen sind Ihnen bekannt?
5. Eine klare, nicht verurteilende Kommunikation bildet die Basis gelungener Zusammenarbeit zwischen Eltern und Familien.
a. Ich habe Ihnen die vier Seiten einer Nachricht eingestellt. Inwieweit haben Sie sich bisher mit Kommunikationsmodellen befasst und was ist Ihnen dabei besonders wichtig.?
b. Was benötigen Familien von Ihnen, damit sie sich im Gespräch schwierigen Situationen stellen und Hilfe annehmen können?
6. Um erfolgreich im Kinderschutz agieren zu können, ist eine professionelle Reflexion der eigenen fachlichen Haltung unerlässlich. Wie gelingt es Ihnen – auch vor dem Hintergrund Ihrer eigenen Biographie – Ihre Betroffenheit zurück zu stellen und die Interessen des Kindes auf einer Sachebene zu vertreten (klare nüchterne Aussagen)? Woran merken Sie, dass Sie zu nahe dran sind?
Welche Unterstützung, z.B. Fachberatung/Supervision/ Einzelsupervision, bietet Ihre Einrichtung?
7. In meinen Skripten habe ich das Thema sexuelle Gewalt besonders benannt. Welche Erfahrungen haben Sie mit diesem Thema in Ihrer Einrichtung der Jugendhilfe oder in Ihrem Jugendamt gemacht? Wie gehen Sie mit Ihrer Betroffenheit um?
8. Welche Erfahrungen haben Sie in Ihrem Arbeitsbereich mit dem Thema Sucht gemacht? Was bedeutet es für ein Kind, einen suchtkranken Elternteil oder suchtkranke Eltern zu haben? Sucht ist ein schambesetztes, verleugnendes Thema. Welche ersten Ideen können Sie für ein gelingendes Gespräch zum Schutz der Kinder entwickeln?
9. Welche Erfahrungen konnten Sie in Ihrem Arbeitsbereich mit psychischen Erkrankungen von Elternteilen oder Eltern machen? Was glauben Sie – was bedeutet die psychische Erkrankung eines Elternteils für das Kind? Welche sozialarbeiterischen Interventionen können Sie sich vorstellen, um betroffenen Kindern zu helfen? Wie kommen Sie besonders gut mit betroffenen Eltern in Kontakt?
Ich wünsche Ihnen eine gelungene Auseinandersetzung mit dem Thema, und wie bereits geschrieben: Für Rückfragen bin ich während der Seminarzeiten für Sie erreichbar.
Freundliche Grüße
Monika Steinebrunner-Fabian

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "begl. VA BP".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist möglich von 24.08.2020, 08:00 bis 28.02.2021, 23:59.
  • Diese Regel gilt von 24.08.2020 08:00 bis 30.08.2020 11:59.
    Die Anmeldung ist nur für Teilnehmende mindestens einer der folgenden Veranstaltungen erlaubt:
    • PibLes (Vorzeitiges Eintragen für Studierende in besonderen Lebenssituationen) WiSe 2020 (WiSe 2020/21)
  • Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
    Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.