Die Studierenden lernen die Unterteilung der Rechtsgebiete, der Gerichtsbarkeiten und der verschiedenen Rechtsquellen kennen, sie lernen die Funktion der rechtlichen Bestimmungen und der rechtswissenschaftlichen Methode kennen und werden befähigt, diese Erkenntnisse in der Sozialen Arbeit umzusetzen. Die Studierenden werden Fachwissen über die Funktion des Rechts, das Verfassungsrecht, die Bücher des BGB, die wichtigsten Grundbegriffe des Zivilrechts erwerben, das sie auch auf neue Sachverhalte anwenden und übertragen können, insbesondere, wenn sich die Gesetzeslage geändert hat. Die Studierenden werden befähigt, mit den Instrumenten des Zivilrechts unbefangen an unbekannte Sachverhalte heranzugehen und ihr Fachwissen durch Studium der Literatur und spezifischer Entscheidungssammlungen zu vertiefen und zu aktualisieren. Sie werden auch die Grenzen ihrer Beratungskompetenz kennen.