Seminar: BA S Hi/S15/1c Eingliederung von Menschen mit Behinderung - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: BA S Hi/S15/1c Eingliederung von Menschen mit Behinderung
Untertitel Inklusion, Selbstbestimmung, Rehabilitation und Teilhabe - Rechtliche Grundlagen und Praxis
Veranstaltungsnummer BA S Hi/S15/1c
Semester SoSe 2021
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 25
maximale Teilnehmendenanzahl 35
Heimat-Einrichtung Stg BA Soziale Arbeit Hildesheim (BA S Hi)
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Lehre
Erster Termin Dienstag, 13.04.2021 10:00 - 12:00, Ort: (Online)
Sonstiges Die Seminarbeschreibung und detaillierte Ablaufplanung ist als Datei im Studip eingestellt.

Räume und Zeiten

(Online)
Dienstag: 10:00 - 12:00, wöchentlich (11x)
(Querwoche)
Dienstag: 10:00 - 12:00, wöchentlich (1x)
Keine Raumangabe
Samstag, 08.05.2021 09:15 - 12:45
Samstag, 19.06.2021 09:15 - 12:45

Studienbereiche

Kommentar/Beschreibung

Eingliederung von Menschen mit Behinderung:
Inklusion, Selbstbestimmung, Rehabilitation und Teilhabe

Rechtliche Grundlagen und Praxis
Es gibt sehr viele Menschen, die durch Beeinträchtigungen oder Behinderung (insbesondere durch psy-chische Erkrankung, seelische, geistige oder körperliche Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Altersdemenz, Sinnesbeeinträchtigung) in der eigenständigen Lebensführung und Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben eingeschränkt sind. Nur einige Zahlen, um die quantitative Bedeutung zu verdeutlichen: mehr als 4 Millio-nen Menschen mit Pflegebedarf, etwa acht Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung, rund 0,9 Millionen Menschen, die Eingliederungshilfen nach dem SGB IX erhalten, etwa 1,5 Millionen Menschen mit endogenen Psychosen, 1,5 Millionen demenzerkrankte Menschen, ungefähr 1,3 Millionen rechtlich betreu-te Menschen. Aufgrund der demografischen Entwicklung und anderer Faktoren wird die Anzahl der Men-schen, die Unterstützung und Hilfen benötigen, weiter ansteigen.

Die Rechte und Leistungsansprüche der Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderung sind in unserem Staat umfassend geregelt. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Grundgesetz, die UN–Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das umfangreiche Sozialrecht, hier vor allen das So-zialgesetzbuch (SGB), u.a.: SGB I (Allgemeiner Teil), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB IX (Reha-bilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung), SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) – aber auch weitere Rechtsbereiche, wie das Recht für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Familienrecht (Betreuungsrecht u.a.).

Mit den gesetzlichen Regelungen wird das Ziel verfolgt, die Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Beeinträchtigung / Behinderung zu fördern. So heißt es beispielsweise im § 10 SGB I:

Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, haben unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um
1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
ihre Folgen zu mildern,
2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden,
zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
3. ihnen einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern,
4. ihre Entwicklung zu fördern und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine möglichst
selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern sowie
5. Benachteiligungen auf Grund der Behinderung entgegenzuwirken.

Damit die Erbringung aller gesetzlichen Leistungen konsequent auf die Verfolgung dieser (und weiterer) Ziele ausgerichtet wird, hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von zu beachtenden Rechtsgrundsätzen veran-kert, die als sozialrechtliches „Fundament“ angesehen werden können.

Auf diesem „Fundament“ bauen sich die Leistungsansprüche auf, um Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu sichern. Die Leistungsan-sprüche können vielfältig sein. Durch die starke Gliederung des deutschen Rechts ergeben sich sehr oft Ansprüche aus mehreren Gesetzen und gegenüber verschiedenen Leistungs- bzw. Rehabilitationsträgern.

Die jeweils individuell erforderlichen Leistungen sind differenziert und umfassend zu ermitteln (perso-nenorientierte, ganzheitliche Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung). Hierbei haben die ggf. verschiede-nen Leistungs- und Rehabilitationsträger zusammenzuarbeiten. Die möglichen Leistungsarten sind: Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen.

Die dabei aufzuwendenden jährlichen Leistungsvolumina – sowohl der Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfallversicherung) als auch der steuerfinanzierten Sozialsysteme (insbe-sondere: Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Eingliederungshilfe) sowie des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und der Rechtsfürsorge (Betreuungsrecht, Vormund-schaftsrecht) – steigen seit Jahrzehnten an, was auch noch in den nächsten Jahren anhalten wird.

Bei Beobachtung der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Rechte und Ansprüche der Menschen mit Beein-trächtigungen / Behinderung nicht immer in der Form beachtet und umgesetzt werden, wie es nach den gesetzlichen Aufgaben, Zielen und Grundsätzen erforderlich ist. Kurzum: Es gibt nach wie vor Defizite im Vollzug des Rechts. Um die Selbstbestimmung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchti-gungen / Behinderung zu verwirklichen, bestehen mithin noch Handlungserfordernisse – durch alle rele-vanten Leistungs- und Rehabilitationsträger, Leistungserbringer und Handlungsakteure. Eine Herausfor-derung insbesondere auch für die Akteure der Sozialen Arbeit, die eine Hauptrolle einnehmen, wenn es um die personenorientierte, ganzheitliche Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung geht.

Im Seminar (Dienstag, 10:00 - 12:00) werden vertiefend dargestellt und behandelt:
1. Um welche Menschen es geht: Konkrete Lebenssituationen (typische Beispiele)
2. Wann Menschen als „behindert“ oder „von Behinderung bedroht“ gelten (Begriffsklärungen)
3. Unser soziales Sicherungssystem: Aufbau/Gliederung und Rechtsgrundlagen
4. Relevante angrenzende Sicherungssysteme:
Rechtliche Vertretung, Öffentlicher Gesundheitsdienst ...
5. Rehabilitationsträger und Leistungsgruppen
6. Wer Träger der „Eingliederungshilfe“ ist
7. Ansprüche auf Information, Auskunft, Beratung ...
8. Aufgaben, Ziele, Prinzipien und Grundsätze des Sozialrechts
9. Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit und zur Bearbeitung (§§ 14 ff SGB IX)
10. Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung
11. Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe zur:
Sozialen Teilhabe, medizinischen Rehabilitation, Teilhabe an Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben ...
12. Zum leistungsrechtlichen Dreiecksverhältnis:
Leistungsberechtigte  Leistungsträger  Leistungserbringer;
Veränderungen durch das (trägerübergreifende) persönliche Budget
13. Durchsetzung von Rechtsansprüchen
Soweit es die Seminarzeit zulässt zusätzlich:
14. Fachkräfte der Sozialen Arbeit in den Arbeits- und Tätigkeitsfeldern:
Pflege, Altenhilfe, Eingliederung/Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe
(Anzahl, Arbeits- und Tätigkeitsfelder, Arbeitgeber, Anforderungen, Verdienst/Einkommen …)
15. Kommunale soziale Infrastruktur:
Lebensräume lebenswert gestalten (soziales Management):
Sozialplanung / Gemeinwesenarbeit / infrastrukturelle Arbeit / Bürgerschaftliches Engagement ...

Da den Kommunen (Landkreisen und kreisfreien Städten) bei der Sicherstellung und Erbringung von sozi-alrechtlichen Leistungen sowie bei den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und zur Sicherstel-lung der rechtlichen Vertretung eine zentrale Rolle zukommt, wird der Dozent die vorstehenden Punkte auch durch viele Beispiele aus der kommunalen Praxis verdeutlichen.


Wichtige Terminanmerkung:
Da der Dozent im Vorlesungszeitraum bei einigen Seminarterminen verhindert ist, sind an zwei Samstagen im Semester Ersatztermine (09.15 – 12.45 Uhr) eingeplant:
• Samstag, 08. Mai, 09.15 – 12.45 Uhr
• Samstag, 19. Juni, 09.15 – 12.45 Uhr
• Zudem besteht die Möglichkeit, an Sonderterminen (Fachtagen, kommunale Gremiensitzungen etc.) teilzunehmen, so z.B. Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Jugend und Sport und des Jugendhilfe-ausschusses des Landkreises Hildesheim (Termine und Orte werden noch bekanntgegeben).


Ulrich Wöhler
bis Juni 2020: Dezernent für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit beim Landkreis Hildesheim,
Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim
Telefon: 05121/868927, 0160/7843329
E-Mail (privat): Ulrich.Woehler@t-online.de

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "S15".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
    Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.
  • Diese Regel gilt von 25.02.2021 08:00 bis 02.03.2021 20:00.
    Die Anmeldung ist nur für Teilnehmende mindestens einer der folgenden Veranstaltungen erlaubt:
    • Gremienarbeit (Vorzeitiges Eintragen für Studierende in Gremien) SoSe 2021 (SoSe 2021)
  • Die Anmeldung ist möglich von 22.02.2021, 08:00 bis 30.04.2021, 23:59.
  • Die Anmeldung zu maximal 2 Veranstaltungen des Anmeldesets ist erlaubt.
  • Diese Regel gilt von 22.02.2021 08:00 bis 25.02.2021 07:59.
    Die Anmeldung ist nur für Teilnehmende mindestens einer der folgenden Veranstaltungen erlaubt:
    • PibLes (Vorzeitiges Eintragen für Studierende in besonderen Lebenssituationen) SoSe 2021 (SoSe 2021)
Veranstaltungszuordnung: