In diesem Seminar erlangen die Studierenden Fachwissen über die rechtlichen Grundlagen der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII und SGB IX). Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.
Die Aufgaben des Eingliederungshilfeträgers sind:
Umfassende sozialpädagogische und sozialrechtliche Beratung hilfesuchender Menschen mit Behinderung
Feststellung des Unterstützungsbedarfs unter Anwendung des Diagnosebogens zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung bzw. des Bedarfsfeststellungsinstruments B.E.Ni (BEdarfsermittlungsinstrument Niedersachsen); inklusive Zielplanung
Hilfe-/Teilhabeplanung; inklusive Zielüberprüfung
Neben diesen Aspekten lernen die Studierenden verschiedene Arbeitsfelder der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigungen kennen (inkl. Exkursionen). Erlangtes Fachwissen wird im direkten Theorie-Praxis-Transfer, durch die Bearbeitung von berufspraktischen Fallbeispielen, angewandt.
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